Auszug aus:
Richtlinie
über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen
Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort
- Vor-Ort-Beratung -
vom 10. September 2009
2.4. Eine Beratungsförderung ist ausgeschlossen für Gebäude:
2.4.1. die im Eigentum rechtlich selbstständiger Unternehmen im Sinne der Nummer 2.2.2. stehen, die mehr als 250 Arbeitskräfte beschäftigen oder im letzten Geschäftsjahr vor Antragstellung einen Umsatz von 50 Mio. € und eine Bilanzsumme von 43 Mio. € überschritten haben. War das letzte Geschäftsjahr kein volles Geschäftsjahr, so ist zur Ermittlung des Jahresumsatzes der durchschnittliche Monatsumsatz zu errechnen und mit 12 zu multiplizieren. Bei Betrieben des Agrarbereichs liegt die Umsatzgrenze bei 1 Mio. €;
2.4.2. die im Eigentum rechtlich selbstständiger Unternehmen im Sinne der Nummer 2.2.2. stehen, die wiederum zu 25 % und mehr im Eigentum eines oder mehrerer anderer Unternehmen stehen oder selbst in dieser Höhe an anderen Unternehmen beteiligt sind, wenn die Unternehmen zusammen die in Nummer 2.4.1. genannten Größenkriterien überschreiten;
2.4.3. die im Eigentum rechtlich selbstständiger Unternehmen im Sinne der Nummer 2.2.2. stehen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mehr-heitlich beteiligt sind oder die sich zu mehr als 50 % im Eigentum einer Gebietskörperschaft oder einem Eigenbetrieb einer solchen befinden;
2.4.4. an denen der Berater – auch anteilige – Eigentums- oder Nutzungsrechte hat oder die sich im Eigentum von dessen Verwandten oder Verschwägerten bis zum zweiten Grade befinden;
2.4.5. die in den letzten acht Jahren Gegenstand einer Beratung nach Förderrichtlinien des Bundes zur Vor-Ort-Beratung waren, ohne dass sich der Eigentümer des Beratungsobjekts geändert hat;
2.4.6. bei denen die Beratung bereits ganz oder teilweise aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert wird (Kumulierungsverbot).