Richtlinie 2.4

Aus­zug aus:

Richtlinie

über die För­de­rung der Bera­tung zur spar­sa­men und rationellen
Ener­gie­ver­wen­dung in Wohn­ge­bäu­den vor Ort

- Vor-Ort-Beratung -

vom 10. Sep­tem­ber 2009

 

2.4. Eine Bera­tungs­för­de­rung ist aus­ge­schlos­sen für Gebäude:

2.4.1. die im Eigen­tum recht­lich selbst­stän­di­ger Unter­neh­men im Sin­ne der Num­mer 2.2.2. ste­hen, die mehr als 250 Arbeits­kräf­te beschäf­ti­gen oder im letz­ten Geschäfts­jahr vor Antrag­stel­lung einen Umsatz von 50 Mio. € und eine Bilanz­sum­me von 43 Mio. € über­schrit­ten haben. War das letz­te Geschäfts­jahr kein vol­les Geschäfts­jahr, so ist zur Ermitt­lung des Jah­res­um­sat­zes der durch­schnitt­li­che Monats­um­satz zu errech­nen und mit 12 zu mul­ti­pli­zie­ren. Bei Betrie­ben des Agrar­be­reichs liegt die Umsatz­gren­ze bei 1 Mio. €;

2.4.2. die im Eigen­tum recht­lich selbst­stän­di­ger Unter­neh­men im Sin­ne der Num­mer 2.2.2. ste­hen, die wie­der­um zu 25 % und mehr im Eigen­tum eines oder meh­re­rer ande­rer Unter­neh­men ste­hen oder selbst in die­ser Höhe an ande­ren Unter­neh­men betei­ligt sind, wenn die Unter­neh­men zusam­men die in Num­mer 2.4.1. genann­ten Grö­ßen­kri­te­ri­en überschreiten;

2.4.3. die im Eigen­tum recht­lich selbst­stän­di­ger Unter­neh­men im Sin­ne der Num­mer 2.2.2. ste­hen, an denen juris­ti­sche Per­so­nen des öffent­li­chen Rechts mehr-heit­lich betei­ligt sind oder die sich zu mehr als 50 % im Eigen­tum einer Gebiets­kör­per­schaft oder einem Eigen­be­trieb einer sol­chen befinden;

2.4.4. an denen der Bera­ter – auch antei­li­ge – Eigen­tums- oder Nut­zungs­rech­te hat oder die sich im Eigen­tum von des­sen Ver­wand­ten oder Ver­schwä­ger­ten bis zum zwei­ten Gra­de befinden;

2.4.5. die in den letz­ten acht Jah­ren Gegen­stand einer Bera­tung nach För­der­richt­li­ni­en des Bun­des zur Vor-Ort-Bera­tung waren, ohne dass sich der Eigen­tü­mer des Bera­tungs­ob­jekts geän­dert hat;

2.4.6. bei denen die Bera­tung bereits ganz oder teil­wei­se aus ande­ren öffent­li­chen Mit­teln finan­ziert wird (Kumu­lie­rungs­ver­bot).