Förderungen und Effizienzhäuser

BEG — Förderrechner — Rechnen Sie Ihren Zuschuss selbst aus

Ein Hei­zungs­tausch oder eine Däm­mung kos­tet schnell viel. Aber der Bund zahlt einen Teil zurück. Wie viel, hängt an zwei Fra­gen: über wel­ches Pro­gramm Sie gehen und an wel­chem Tag Ihr Antrag eingeht.

Der Rech­ner bil­det die För­der­richt­li­nie vom 17. Juli 2026 ab, für Wohn- und Nicht­wohn­ge­bäu­de. Er zeigt zu jedem Schritt die Rech­nung mit Ihren Zah­len und die Fund­stel­le in der Richt­li­nie. Weil er am Antrags­da­tum hängt, rech­net er die Absen­kun­gen der kom­men­den Jah­re mit.

Zustand nach Sanie­rung. Das Antrags­da­tum steu­ert Höchst­gren­ze, Klimageschwindigkeits‑, WPB- und Wert­schöp­fungs-Bonus. Alle Zah­len­fel­der star­ten bei 0. Wohn­ein­hei­ten bzw. Net­to­grund­flä­che nur hier ein­tra­gen, die Blö­cke über­neh­men den Wert.

Inves­ti­ti­on gesamt
Hül­le + Hei­zung + Fachplanung
Zuschuss gesamt
Eigen­an­teil
nach Abzug des Zuschusses
För­der­quo­te
Kumu­lie­rungs­gren­ze 60 % nicht geprüft
1

Gebäudehülle und Anlagentechnik

Nr. 5.1, 5.2, 5.4
    2

    Heizung

    Nr. 5.3
      3

      Fachplanung und Baubegleitung

      Nr. 5.5

      För­der­fä­hig nur im Zusam­men­hang mit Maß­nah­men nach Nr. 5.1, 5.2, 5.3 g und 5.4, beim rei­nen Wär­me­pum­pen­tausch nach Nr. 5.3 c also nicht.

        Annah­men, Aus­le­gungs­fra­gen und Grenzen

        Teilsanierung: zwei verschiedene Regeln

        Für die Hül­le ist nach Nr. 8.3.1 Satz 3 „nur die Anzahl der Wohn­ein­hei­ten maß­ge­bend, die von der Umset­zung der Maß­nah­me betrof­fen sind“, die Staf­fel wird kom­plett neu gebil­det, die ers­te betrof­fe­ne Wohn­ein­heit bekommt wie­der 30.000 €.

        Für die Hei­zung gilt nach Nr. 8.3.1 a die abwei­chen­de antei­li­ge Regel: erst die Gebäu­de­gren­ze, dann ver­teilt auf alle Wohn­ein­hei­ten zu glei­chen Tei­len. Bei 3 von 10 WE ergibt das 60.000 € gegen 40.500 €.

        Offen: Dass die antei­li­ge Regel nicht auch auf die Hül­le durch­schlägt, ist Aus­le­gung nach Wort­laut und Stel­lung. Der Rechen­weg zeigt die Gegen­pro­be mit; bei Geld­re­le­vanz schrift­li­che BAFA-Aus­kunft einholen.

        Nichtwohngebäude

        Bemes­sungs­grund­la­ge ist die beheiz­te bzw. gekühl­te Net­to­grund­flä­che nach DIN 277–1 im ther­misch kon­di­tio­nier­ten Volu­men (§ 3 Abs. 1 Nr. 22 GEG, TFAQ 1.09), Zustand nach Sanierung.

        Es gibt kei­nen iSFP-Bonus, Nr. 8.4.2 setzt einen im Pro­gramm EBW geför­der­ten iSFP vor­aus und knüpft an Nr. 8.3.1 a an. Auch kein Kli­ma­ge­schwin­dig­keits- und kein Ein­kom­mens-Bonus, bei­de gel­ten nur für die selbst­ge­nutz­te Wohn­ein­heit. WPB- und Wert­schöp­fungs-Bonus dage­gen schon.

        An der 150-m²-Schwel­le springt die Hei­zungs­gren­ze nach oben: 150 m² erge­ben 28.000 €, 151 m² dage­gen 29.747 €. Das steht so in der Richtlinie.

        Zwei gekennzeichnete Annahmen

        Nen­ner der Anteils­rech­nung: Der Rech­ner setzt die selbst­ge­nutz­ten Wohn­ein­hei­ten ins Ver­hält­nis zu den ver­sorg­ten. Nr. 8.4.4 for­mu­liert „der Anteil der in dem Gebäu­de … selbst­ge­nutz­ten Wohn­ein­hei­ten“, was auch alle Wohn­ein­hei­ten mei­nen kann. Nur bei Teil­ver­sor­gung gehen die Les­ar­ten auseinander.

        Ein­kom­mens-Bonus: wird hier wie der Kli­ma­ge­schwin­dig­keits-Bonus antei­lig gerech­net. Die Richt­li­nie schreibt für ihn nur „für die selbst­ge­nutz­te Wohn­ein­heit“, ohne die Anteils­for­mel zu wiederholen.

        Was der Rechner nicht prüft

        Der Rech­ner rech­net immer eine Hül­len­maß­nah­me. Wer­den meh­re­re Maß­nah­men nach Nr. 5.1, 5.2 und 5.4 bean­tragt, tei­len sie sich eine gemein­sa­me Höchst­gren­ze. Addie­ren Sie dann die Ausgaben.

        Nicht abge­bil­det: Kre­dit­va­ri­an­te, Ersatz­in­ves­ti­ti­ons-Pau­scha­le von 25 % ab Q1 2027 (Nr. 8.3.3), Kumu­lie­rungs­gren­ze 60 % bzw. 90 % bei kom­mu­na­len Antrag­stel­lern, Ergänzungskredit.

        Die tech­ni­schen Min­dest­an­for­de­run­gen, hydrau­li­scher Abgleich nach Ver­fah­ren B, Lis­tung in der BAFA-Wär­me­er­zeu­ger­lis­te, 65 % erneu­er­ba­re Ener­gien nach der Maß­nah­me, ent­schei­den über die För­der­fä­hig­keit dem Grun­de nach und wer­den hier nicht geprüft.

        Gegen­ge­rech­net an der Arbeits­map­pe BAFA-Foerderrechner_BEG-EM.xlsx und an zwei BAFA-Beschei­den (25 WE ohne iSFP = 257.000 €, 54 WE ohne iSFP = 489.000 €). Ohne Gewähr; maß­geb­lich ist allein der Bescheid des BAFA. Ein­ga­ben blei­ben in die­sem Brow­ser und wer­den nir­gends übertragen.

        Was sich zuletzt geän­dert hat

        • Der Emis­si­ons­min­de­rungs­zu­schlag für Bio­mas­se (2.500 €) und der Effi­zi­enz­bo­nus für Wär­me­pum­pen (5 %) sind ersatz­los entfallen.
        • Der Hei­zungs-Tausch-Bonus heißt jetzt Kli­ma­ge­schwin­dig­keits-Bonus und beträgt 16 % statt 20 %. Er sinkt ab Febru­ar 2027 in Stu­fen und ent­fällt zum 1. August 2028.
        • Die Höchst­gren­ze für den Hei­zungs­tausch der ers­ten Wohn­ein­heit liegt bei 28.000 € und sinkt ab Febru­ar 2027 halb­jähr­lich um 750 €.
        • Beim Effi­zi­enz­haus wer­den nur noch die EE-Stu­fen geför­dert. Für pri­va­te Eigen­tü­mer gibt es einen Til­gungs­zu­schuss aus­schließ­lich für Denk­mal EE, 55 EE und 40 EE.
        • Bei Nicht­wohn­ge­bäu­den wur­de die Höchst­gren­ze für Hül­le und Anlagen­tech­nik von 1.000 € auf 500 € je m² halbiert.
        • Ab 2027 kommt ein Wert­schöp­fungs-Bonus von 15 Pro­zent­punk­ten für Wär­me­pum­pen mit Ursprung in der EU. Im Gegen­zug sinkt die Grund­för­de­rung für Wär­me­pum­pen auf 15 %.

        Zwei Wege, die sich gegenseitig ausschließen

        Vor den Zah­len steht eine Ent­schei­dung: Ein­zel­maß­nah­men oder Effi­zi­enz­haus. Wer die Hei­zung über die Ein­zel­maß­nah­men-För­de­rung tauscht, bekommt für die­sel­be Sanie­rung kein Effi­zi­enz­haus. Umge­kehrt gilt das glei­che. Für das­sel­be Gebäu­de zählt ein Weg, nicht beide.

        Die Ent­schei­dung bin­det drei Jah­re. Nach Abschluss eines über die BEG WG geför­der­ten Vor­ha­bens ist ein Antrag über die BEG EM erst nach drei Jah­ren mög­lich. Umge­kehrt gilt das glei­che. Wer die Hei­zung heu­te als Ein­zel­maß­nah­me för­dern lässt, ist bis 2029 vom Effi­zi­enz­haus aus­ge­schlos­sen. Die­se Sper­re wird oft über­se­hen. Rech­nen Sie die Rei­hen­fol­ge der Maß­nah­men vor­her durch.

        Weg 1 · BEG EM

        Ein­zel­maß­nah­men

        Zuschuss, der nicht zurück­ge­zahlt wird. Für ein­zel­ne Bau­tei­le: Däm­mung, Fens­ter, Lüf­tung, Hei­zung, hydrau­li­scher Abgleich.

        • Gebäu­de­hül­le und Anlagen­tech­nik: 15 %
        • Hei­zung: 30 %, dazu bis zu drei Boni
        • Ober­gren­ze 70 %, bei nied­ri­gem Ein­kom­men 80 %
        • Kein Kre­dit nötig, kein Effizienzhaus-Nachweis

        Der übli­che Weg, wenn schritt­wei­se saniert wird oder nur die Hei­zung ansteht.

        Weg 2 · BEG WG

        Effi­zi­enz­haus

        Zins­güns­ti­ger Kre­dit mit Til­gungs­zu­schuss. Das Gebäu­de muss als Gan­zes eine Effi­zi­enz­haus-Stu­fe erreichen.

        • Bis 150.000 € för­der­fä­hi­ge Kos­ten je Wohneinheit
        • Zins­ver­bil­li­gung bis zu 4 Pro­zent­punk­te, zehn Jahre
        • Til­gungs­zu­schuss 0 bis 10 %, mit Boni bis 40 %
        • Bau­be­glei­tung bis 10.000 € bzw. 4.000 € je Wohneinheit

        Lohnt bei der Kom­plett­sa­nie­rung. Und dann, wenn ein Bau­teil an den Ein­zel­an­for­de­run­gen schei­tert, die Bilanz aber stimmt.

        Wer bewilligt was

        Die Ein­zel­maß­nah­men-För­de­rung liegt bei zwei Stel­len. Das ist die häu­figs­te Ver­wechs­lung. Ein Antrag bei der fal­schen Stel­le wird nicht wei­ter­ge­reicht, son­dern abge­lehnt. Hei­zung zur KfW, Hül­le zum BAFA.

        Maß­nah­meRicht­li­nieAntrag bei
        Däm­mung, Fens­ter, Außen­tü­ren, som­mer­li­cher WärmeschutzNr. 5.1BAFA
        Lüf­tungs­an­la­ge, Anlagen­tech­nik außer HeizungNr. 5.2BAFA
        Wär­me­pum­pe, Bio­mas­se, Solar­ther­mie, WärmenetzanschlussNr. 5.3 a–f, h–jKfW
        Gebäu­den­etz errich­ten oder umbauenNr. 5.3 gBAFA
        Hei­zungs­op­ti­mie­rung, hydrau­li­scher AbgleichNr. 5.4BAFA
        Fach­pla­nung und BaubegleitungNr. 5.5BAFA
        Effi­zi­enz­haus (Kre­dit mit Tilgungszuschuss)BEG WGKfW

        Für alle Anträ­ge gilt: Sie müs­sen vor Auf­trags­ver­ga­be gestellt wer­den. Bei Antrag­stel­lung muss ein Lie­fer- oder Leis­tungs­ver­trag vor­lie­gen, der unter der auf­schie­ben­den oder auf­lö­sen­den Bedin­gung der För­der­zu­sa­ge geschlos­sen wurde.

        Warum das Antragsdatum über den Betrag entscheidet

        Die För­de­rung wird schritt­wei­se zurück­ge­fah­ren, an zwei Stel­len gleich­zei­tig. Die Höchst­gren­ze sinkt halb­jähr­lich. Der Kli­ma­ge­schwin­dig­keits-Bonus wird klei­ner. Bei­des hängt am Tag des Antrags­ein­gangs, nicht am Bau­be­ginn und nicht am Rech­nungs­da­tum. Jedes hal­be Jahr War­ten kos­tet bares Geld.

        Antrag gestelltHöchst­gren­ze Hei­zung, 1. WEKli­ma­ge­schwin­dig­keits-Bonus
        bis 31.01.2027 (gilt jetzt)28.000 €16 %
        01.02.2027 bis 31.07.202727.250 €12 %
        01.08.2027 bis 31.01.202826.500 €8 %
        01.02.2028 bis 31.07.202825.750 €4 %
        ab 01.08.202825.000 €0 %
        ab 01.08.203022.000 €0 %

        Für die zwei­te bis sechs­te Wohn­ein­heit kom­men je 15.000 € hin­zu, ab der sieb­ten je 8.000 €. Die­se Beträ­ge sin­ken nicht.

        Was das kon­kret ausmacht

        Ein­fa­mi­li­en­haus, selbst­ge­nutzt, Öl raus und Wär­me­pum­pe rein, för­der­fä­hi­ge Kos­ten 40.000 €. Ohne Ein­kom­mens-Bonus gerechnet.

        Antrag bis 31.01.2027, 30 % Grund­för­de­rung und 16 % Kli­ma­ge­schwin­dig­keit12.880 €
        Antrag ab 01.02.2027, Wär­me­pum­pe aus der EU, 15 % plus 15 % Wert­schöp­fung plus 12 % Kli­ma­ge­schwin­dig­keit11.445 €
        Antrag ab 01.02.2027, Wär­me­pum­pe ohne EU-Ursprung, 15 % plus 12 %7.358 €
        Unter­schied zwi­schen ers­tem und letz­tem Fall5.522 €

        Der Sprung ent­steht nicht durch die Höchst­gren­ze, die kos­tet nur 750 €. Er ent­steht durch die hal­bier­te Grund­för­de­rung für Wär­me­pum­pen. Wer ein Gerät aus der EU ein­baut, holt sie über den Wert­schöp­fungs-Bonus zurück. Wer nicht, ver­liert sie.

        Effizienzhaus: was heute noch gefördert wird

        Hier hat sich am meis­ten geän­dert. Geför­dert wer­den nur noch Stu­fen mit Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Klas­se (EE) oder Nach­hal­tig­keits-Klas­se (NH). Der Til­gungs­zu­schuss ist über alle Stu­fen gefal­len, bei 85 und 70 auf null.

        Effi­zi­enz­haus-Stu­feTil­gungs­zu­schuss pri­vatmit NH, WPB oder Ser­San bisZuschuss Kom­mu­nen
        Denk­mal EE5 %10 %10 %
        85 EE0 %5 %10 %
        70 EE0 %15 %15 %
        55 EE5 %35 %20 %
        40 EE10 %40 %25 %

        0 % heißt nicht „nicht geför­dert“: Bei 85 EE und 70 EE blei­ben der zins­ver­bil­lig­te Kre­dit über 150.000 € je Wohn­ein­heit und die 50 % auf Fach­pla­nung und Bau­be­glei­tung. Nur auf die Inves­ti­ti­on selbst gibt es kei­nen Zuschuss mehr. Kumu­lier­bar hin­zu kom­men Nach­hal­tig­keits-Klas­se +5, Worst Per­forming Buil­ding +10 (ab Stu­fe 70) und seri­el­le Sanie­rung +15 (Stu­fen 55 und 40).

        Beim Denk­mal lohnt die­ser Weg beson­ders. Das Effi­zi­enz­haus Denk­mal EE kennt kei­ne Anfor­de­rung an den ein­zel­nen Bau­teil-U-Wert. Nach­zu­wei­sen sind nur der Pri­mär­ener­gie­be­darf und der Anteil erneu­er­ba­rer Ener­gien. Ein Fens­ter, das an der Ein­zel­maß­nah­men-Tabel­le schei­tert, ist über die Bilanz förderfähig.

        Was ich dabei übernehme

        • Prü­fung, wel­cher der bei­den Wege für Ihr Gebäu­de mehr bringt, mit Zah­len statt Faustregeln
        • Raum­wei­se Heiz­last nach DIN EN 12831 und Aus­le­gung des Wärmeerzeugers
        • Hydrau­li­scher Abgleich nach Ver­fah­ren B, das für die För­de­rung zwin­gend ist
        • Voll­stän­di­ge Antrag­stel­lung bei BAFA und KfW per Voll­macht, ein­schließ­lich Verwendungsnachweis
        • Prü­fung der Ange­bo­te und Kos­ten­vor­anschlä­ge, herstellerunabhängig
        • Indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan (iSFP), wenn er sich rechnet

        Fach­pla­nung und Bau­be­glei­tung sind nur zusam­men mit Maß­nah­men nach Nr. 5.1, 5.2, 5.3 g und 5.4 för­der­fä­hig. Beim rei­nen Wär­me­pum­pen­tausch gibt es dafür kei­ne Förderung.

        Sprechen wir darüber

        Ob sich der Auf­wand lohnt, lässt sich in einem Tele­fo­nat meist in zehn Minu­ten klä­ren. Rufen Sie an unter 07531 959964 oder schrei­ben Sie an info@energieberater-konstanz.de.

        Grund­la­ge: För­der­richt­li­nie BEG Ein­zel­maß­nah­men vom 17.07.2026 und För­der­richt­li­nie BEG Wohn­ge­bäu­de vom 17.07.2026 (bei­de gül­tig für Anträ­ge ab 21.07.2026), Lis­te der tech­ni­schen FAQ Ver­si­on 7.0 (06÷2026) sowie KfW-Merk­blatt Kre­dit Nr. 261, Stand 07/2026. Stand die­ser Sei­te: 4. Sep­tem­ber 2026. Alle Anga­ben ohne Gewähr; maß­geb­lich ist der Bescheid des Durchführers.