BEG — Förderrechner — Rechnen Sie Ihren Zuschuss selbst aus
Ein Heizungstausch oder eine Dämmung kostet schnell viel. Aber der Bund zahlt einen Teil zurück. Wie viel, hängt an zwei Fragen: über welches Programm Sie gehen und an welchem Tag Ihr Antrag eingeht.
Der Rechner bildet die Förderrichtlinie vom 17. Juli 2026 ab, für Wohn- und Nichtwohngebäude. Er zeigt zu jedem Schritt die Rechnung mit Ihren Zahlen und die Fundstelle in der Richtlinie. Weil er am Antragsdatum hängt, rechnet er die Absenkungen der kommenden Jahre mit.
Zustand nach Sanierung. Das Antragsdatum steuert Höchstgrenze, Klimageschwindigkeits‑, WPB- und Wertschöpfungs-Bonus. Alle Zahlenfelder starten bei 0. Wohneinheiten bzw. Nettogrundfläche nur hier eintragen, die Blöcke übernehmen den Wert.
Gebäudehülle und Anlagentechnik
Nr. 5.1, 5.2, 5.4Heizung
Nr. 5.3Fachplanung und Baubegleitung
Nr. 5.5Förderfähig nur im Zusammenhang mit Maßnahmen nach Nr. 5.1, 5.2, 5.3 g und 5.4, beim reinen Wärmepumpentausch nach Nr. 5.3 c also nicht.
Gebäudehülle und Anlagentechnik
Nr. 5.1, 5.2, 5.4Heizung
Nr. 5.3Fachplanung und Baubegleitung
Nr. 5.5Annahmen, Auslegungsfragen und Grenzen
Teilsanierung: zwei verschiedene Regeln
Für die Hülle ist nach Nr. 8.3.1 Satz 3 „nur die Anzahl der Wohneinheiten maßgebend, die von der Umsetzung der Maßnahme betroffen sind“, die Staffel wird komplett neu gebildet, die erste betroffene Wohneinheit bekommt wieder 30.000 €.
Für die Heizung gilt nach Nr. 8.3.1 a die abweichende anteilige Regel: erst die Gebäudegrenze, dann verteilt auf alle Wohneinheiten zu gleichen Teilen. Bei 3 von 10 WE ergibt das 60.000 € gegen 40.500 €.
Offen: Dass die anteilige Regel nicht auch auf die Hülle durchschlägt, ist Auslegung nach Wortlaut und Stellung. Der Rechenweg zeigt die Gegenprobe mit; bei Geldrelevanz schriftliche BAFA-Auskunft einholen.
Nichtwohngebäude
Bemessungsgrundlage ist die beheizte bzw. gekühlte Nettogrundfläche nach DIN 277–1 im thermisch konditionierten Volumen (§ 3 Abs. 1 Nr. 22 GEG, TFAQ 1.09), Zustand nach Sanierung.
Es gibt keinen iSFP-Bonus, Nr. 8.4.2 setzt einen im Programm EBW geförderten iSFP voraus und knüpft an Nr. 8.3.1 a an. Auch kein Klimageschwindigkeits- und kein Einkommens-Bonus, beide gelten nur für die selbstgenutzte Wohneinheit. WPB- und Wertschöpfungs-Bonus dagegen schon.
An der 150-m²-Schwelle springt die Heizungsgrenze nach oben: 150 m² ergeben 28.000 €, 151 m² dagegen 29.747 €. Das steht so in der Richtlinie.
Zwei gekennzeichnete Annahmen
Nenner der Anteilsrechnung: Der Rechner setzt die selbstgenutzten Wohneinheiten ins Verhältnis zu den versorgten. Nr. 8.4.4 formuliert „der Anteil der in dem Gebäude … selbstgenutzten Wohneinheiten“, was auch alle Wohneinheiten meinen kann. Nur bei Teilversorgung gehen die Lesarten auseinander.
Einkommens-Bonus: wird hier wie der Klimageschwindigkeits-Bonus anteilig gerechnet. Die Richtlinie schreibt für ihn nur „für die selbstgenutzte Wohneinheit“, ohne die Anteilsformel zu wiederholen.
Was der Rechner nicht prüft
Der Rechner rechnet immer eine Hüllenmaßnahme. Werden mehrere Maßnahmen nach Nr. 5.1, 5.2 und 5.4 beantragt, teilen sie sich eine gemeinsame Höchstgrenze. Addieren Sie dann die Ausgaben.
Nicht abgebildet: Kreditvariante, Ersatzinvestitions-Pauschale von 25 % ab Q1 2027 (Nr. 8.3.3), Kumulierungsgrenze 60 % bzw. 90 % bei kommunalen Antragstellern, Ergänzungskredit.
Die technischen Mindestanforderungen, hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, Listung in der BAFA-Wärmeerzeugerliste, 65 % erneuerbare Energien nach der Maßnahme, entscheiden über die Förderfähigkeit dem Grunde nach und werden hier nicht geprüft.
Gegengerechnet an der Arbeitsmappe BAFA-Foerderrechner_BEG-EM.xlsx und an zwei BAFA-Bescheiden (25 WE ohne iSFP = 257.000 €, 54 WE ohne iSFP = 489.000 €). Ohne Gewähr; maßgeblich ist allein der Bescheid des BAFA. Eingaben bleiben in diesem Browser und werden nirgends übertragen.
Was sich zuletzt geändert hat
- Der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse (2.500 €) und der Effizienzbonus für Wärmepumpen (5 %) sind ersatzlos entfallen.
- Der Heizungs-Tausch-Bonus heißt jetzt Klimageschwindigkeits-Bonus und beträgt 16 % statt 20 %. Er sinkt ab Februar 2027 in Stufen und entfällt zum 1. August 2028.
- Die Höchstgrenze für den Heizungstausch der ersten Wohneinheit liegt bei 28.000 € und sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 750 €.
- Beim Effizienzhaus werden nur noch die EE-Stufen gefördert. Für private Eigentümer gibt es einen Tilgungszuschuss ausschließlich für Denkmal EE, 55 EE und 40 EE.
- Bei Nichtwohngebäuden wurde die Höchstgrenze für Hülle und Anlagentechnik von 1.000 € auf 500 € je m² halbiert.
- Ab 2027 kommt ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU. Im Gegenzug sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %.
Zwei Wege, die sich gegenseitig ausschließen
Vor den Zahlen steht eine Entscheidung: Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus. Wer die Heizung über die Einzelmaßnahmen-Förderung tauscht, bekommt für dieselbe Sanierung kein Effizienzhaus. Umgekehrt gilt das gleiche. Für dasselbe Gebäude zählt ein Weg, nicht beide.
Die Entscheidung bindet drei Jahre. Nach Abschluss eines über die BEG WG geförderten Vorhabens ist ein Antrag über die BEG EM erst nach drei Jahren möglich. Umgekehrt gilt das gleiche. Wer die Heizung heute als Einzelmaßnahme fördern lässt, ist bis 2029 vom Effizienzhaus ausgeschlossen. Diese Sperre wird oft übersehen. Rechnen Sie die Reihenfolge der Maßnahmen vorher durch.
Einzelmaßnahmen
Zuschuss, der nicht zurückgezahlt wird. Für einzelne Bauteile: Dämmung, Fenster, Lüftung, Heizung, hydraulischer Abgleich.
- Gebäudehülle und Anlagentechnik: 15 %
- Heizung: 30 %, dazu bis zu drei Boni
- Obergrenze 70 %, bei niedrigem Einkommen 80 %
- Kein Kredit nötig, kein Effizienzhaus-Nachweis
Der übliche Weg, wenn schrittweise saniert wird oder nur die Heizung ansteht.
Effizienzhaus
Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss. Das Gebäude muss als Ganzes eine Effizienzhaus-Stufe erreichen.
- Bis 150.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit
- Zinsverbilligung bis zu 4 Prozentpunkte, zehn Jahre
- Tilgungszuschuss 0 bis 10 %, mit Boni bis 40 %
- Baubegleitung bis 10.000 € bzw. 4.000 € je Wohneinheit
Lohnt bei der Komplettsanierung. Und dann, wenn ein Bauteil an den Einzelanforderungen scheitert, die Bilanz aber stimmt.
Wer bewilligt was
Die Einzelmaßnahmen-Förderung liegt bei zwei Stellen. Das ist die häufigste Verwechslung. Ein Antrag bei der falschen Stelle wird nicht weitergereicht, sondern abgelehnt. Heizung zur KfW, Hülle zum BAFA.
| Maßnahme | Richtlinie | Antrag bei |
|---|---|---|
| Dämmung, Fenster, Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz | Nr. 5.1 | BAFA |
| Lüftungsanlage, Anlagentechnik außer Heizung | Nr. 5.2 | BAFA |
| Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetzanschluss | Nr. 5.3 a–f, h–j | KfW |
| Gebäudenetz errichten oder umbauen | Nr. 5.3 g | BAFA |
| Heizungsoptimierung, hydraulischer Abgleich | Nr. 5.4 | BAFA |
| Fachplanung und Baubegleitung | Nr. 5.5 | BAFA |
| Effizienzhaus (Kredit mit Tilgungszuschuss) | BEG WG | KfW |
Für alle Anträge gilt: Sie müssen vor Auftragsvergabe gestellt werden. Bei Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage geschlossen wurde.
Warum das Antragsdatum über den Betrag entscheidet
Die Förderung wird schrittweise zurückgefahren, an zwei Stellen gleichzeitig. Die Höchstgrenze sinkt halbjährlich. Der Klimageschwindigkeits-Bonus wird kleiner. Beides hängt am Tag des Antragseingangs, nicht am Baubeginn und nicht am Rechnungsdatum. Jedes halbe Jahr Warten kostet bares Geld.
| Antrag gestellt | Höchstgrenze Heizung, 1. WE | Klimageschwindigkeits-Bonus |
|---|---|---|
| bis 31.01.2027 (gilt jetzt) | 28.000 € | 16 % |
| 01.02.2027 bis 31.07.2027 | 27.250 € | 12 % |
| 01.08.2027 bis 31.01.2028 | 26.500 € | 8 % |
| 01.02.2028 bis 31.07.2028 | 25.750 € | 4 % |
| ab 01.08.2028 | 25.000 € | 0 % |
| ab 01.08.2030 | 22.000 € | 0 % |
Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen je 15.000 € hinzu, ab der siebten je 8.000 €. Diese Beträge sinken nicht.
Was das konkret ausmacht
Einfamilienhaus, selbstgenutzt, Öl raus und Wärmepumpe rein, förderfähige Kosten 40.000 €. Ohne Einkommens-Bonus gerechnet.
Der Sprung entsteht nicht durch die Höchstgrenze, die kostet nur 750 €. Er entsteht durch die halbierte Grundförderung für Wärmepumpen. Wer ein Gerät aus der EU einbaut, holt sie über den Wertschöpfungs-Bonus zurück. Wer nicht, verliert sie.
Effizienzhaus: was heute noch gefördert wird
Hier hat sich am meisten geändert. Gefördert werden nur noch Stufen mit Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH). Der Tilgungszuschuss ist über alle Stufen gefallen, bei 85 und 70 auf null.
| Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss privat | mit NH, WPB oder SerSan bis | Zuschuss Kommunen |
|---|---|---|---|
| Denkmal EE | 5 % | 10 % | 10 % |
| 85 EE | 0 % | 5 % | 10 % |
| 70 EE | 0 % | 15 % | 15 % |
| 55 EE | 5 % | 35 % | 20 % |
| 40 EE | 10 % | 40 % | 25 % |
0 % heißt nicht „nicht gefördert“: Bei 85 EE und 70 EE bleiben der zinsverbilligte Kredit über 150.000 € je Wohneinheit und die 50 % auf Fachplanung und Baubegleitung. Nur auf die Investition selbst gibt es keinen Zuschuss mehr. Kumulierbar hinzu kommen Nachhaltigkeits-Klasse +5, Worst Performing Building +10 (ab Stufe 70) und serielle Sanierung +15 (Stufen 55 und 40).
Beim Denkmal lohnt dieser Weg besonders. Das Effizienzhaus Denkmal EE kennt keine Anforderung an den einzelnen Bauteil-U-Wert. Nachzuweisen sind nur der Primärenergiebedarf und der Anteil erneuerbarer Energien. Ein Fenster, das an der Einzelmaßnahmen-Tabelle scheitert, ist über die Bilanz förderfähig.
Was ich dabei übernehme
- Prüfung, welcher der beiden Wege für Ihr Gebäude mehr bringt, mit Zahlen statt Faustregeln
- Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831 und Auslegung des Wärmeerzeugers
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B, das für die Förderung zwingend ist
- Vollständige Antragstellung bei BAFA und KfW per Vollmacht, einschließlich Verwendungsnachweis
- Prüfung der Angebote und Kostenvoranschläge, herstellerunabhängig
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), wenn er sich rechnet
Fachplanung und Baubegleitung sind nur zusammen mit Maßnahmen nach Nr. 5.1, 5.2, 5.3 g und 5.4 förderfähig. Beim reinen Wärmepumpentausch gibt es dafür keine Förderung.
Sprechen wir darüber
Ob sich der Aufwand lohnt, lässt sich in einem Telefonat meist in zehn Minuten klären. Rufen Sie an unter 07531 959964 oder schreiben Sie an info@energieberater-konstanz.de.
Grundlage: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026 und Förderrichtlinie BEG Wohngebäude vom 17.07.2026 (beide gültig für Anträge ab 21.07.2026), Liste der technischen FAQ Version 7.0 (06÷2026) sowie KfW-Merkblatt Kredit Nr. 261, Stand 07/2026. Stand dieser Seite: 4. September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der Bescheid des Durchführers.