Richtlinie 2.2.3

Aus­zug aus:

Richtlinie

über die För­de­rung der Bera­tung zur spar­sa­men und rationellen
Ener­gie­ver­wen­dung in Wohn­ge­bäu­den vor Ort

- Vor-Ort-Beratung -

vom 10. Sep­tem­ber 2013

 

2.2 Als Gebäu­de­ei­gen­tü­mer kön­nen eine Bera­tung in Anspruch nehmen

2.2.1. natür­li­che Personen;

2.2.2. recht­lich selbst­stän­di­ge Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft ein­schließ­lich der Woh­nungs­wirt­schaft sowie Betrie­be des Agrarbereichs;

2.2.3. juris­ti­sche Per­so­nen und sons­ti­ge Ein­rich­tun­gen, die gemein­nüt­zi­ge, mild­tä­ti­ge oder kirch­li­che Zwe­cke ver­fol­gen. Mie­ter oder Päch­ter eines Gebäu­des kön­nen eben­falls im Rah­men des För­der­pro­gramms bera­ten wer­den, wenn sie die schrift­li­che Erlaub­nis des Eigen­tü­mers erhal­ten haben. Der Bera­ter hat dies vor Antrag­stel­lung zu überprüfen.

2.3. Woh­nungs­ei­gen­tü­mer, bei denen die Vor­aus­set­zun­gen der Num­mern 2.2.1. bis 2.2.3. vor­lie­gen, kön­nen eine Bera­tung dann in Anspruch neh­men, wenn sich die Bera­tung auf das gesam­te Gebäu­de bezieht und die Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft, ggfs. ver­tre­ten durch die Haus­ver­wal­tung, mit der Maß­nah­me ein­ver­stan­den ist. Dabei muss sicher­ge­stellt sein, dass die gemäß Anla­ge 1 zu die­ser Richt­li­nie erfor­der­li­chen Daten zum Gebäu­de und zur Hei­zungs­an­la­ge erho­ben wer­den können.