Konstanz, den 06.01.2021
Heizungstausch für Wohn- und Gewerbebau
Falls Sie einen Heizungstausch oder gar den Einbau einer neuen Zentralheizung in Ihr Gebäude planen, dann greift das Erneuerbare Energien Gesetz EWärmeG 2015. Schon aus diesem Grund ist es sinnvoll einen Energieberater zu beauftragen, der in Kooperation mit Ihrem Heizungsfachmann das Projekt plant. Sie erhalten die folgenden Vorteile:
- Beratung und Planung von Maßnahmen zur Erfüllung des EWärmeG 2015, sowie Erstellung der erforderlichen Nachweise.
- Planung der gesamten Heizanlage, analytisch abgestimmt auf Ihr Haus.
D.h., es werden nicht wie üblich pauschale Schätzungen über Größe und Leistung der neuen Anlagen angestellt, sondern alle energierelevanten Parameter werden mittels 3D-Softwareunterstützung errechnet und Ihrem Anlagenbauer überreicht. Dabei verbleiben Marke und Typ der verwendeten Geräte in Ihrer Verantwortung, denn Es werden lediglich Empfehlungen erteilt. - Fördergeldabwicklung über das BAFA, s. Förderungen und Effizienzhäuser.
Werden Förderungen in Anspruch genommen, dann zählen die Aufwendungen des Energieberaters zu den förderfähigen Kosten, welche im Programm “Baubegleitung zu 50% gefördert werden.
Profit für Heizungsbauer
Auch Heizungsbaufirmen profitieren von den Leistungen des Energieberaters, da Heizlastbrechnungen, sowie die Berechnungen für den hydraulischen Abgleich vorgegeben werden. Z.B. können, laut ausgegebener Liste, Heizkörperdimensionen in Bestellungen direkt übernommen werden. Selbstverständlich muss zuvor eine Absprache getroffen werden, etwa wohin welche Stränge verlaufen und welche Geräte zum Einsatz kommen sollen.
Möglicher Leistungsumfang des Energieberaters:
- Energieberatung
- 3D-Heizlastberechnung nach DIN EN12831:2020
- Auslegung Warmwasser und Pufferspeicher
- Heizanlagenbeschreibung, passend und Effektiv für die jeweiligen Gebäude
- 3D-Berechnung der Ventileinstellungen für den hydraulischen Abgleich nach Prämium-Verfahren B.
- bauliche Maßnahmen zur Erfüllung des EWärmeG, laut Absprache
- Sichtabnahme der Heizanlage sowie weitere geförderte Sanierungsmaßnahmen
- Sanierungsendbericht
- Zusammenstellung der förderfähigen Kosten mittels Handwerkerabschlussrechnungen
- Abwicklung der Fördergelder
- Ausstellung Nachweis EWärmeG,
- Ausstellung eines neuen Energieausweises (bedarfsorientiert). Oft notwendig, da aufgrund der neuen Heizung der bestehende Energieausweis ungültig geworden ist.
- Erstellung eines energetischen Exposé mit gebäudespezifischen Daten wie Güte der Gebäudehülle (Fenster, Wände, Dach), Heizanlage, voraussichtlicher Energieverbrauch in Euro und mehr.