BAFA und KfW — Förderangebote für Neubau und Sanierungen
Stand 14. März 2024
1. Altbausanierungen
Energetische Sanierungen an der Gebäudehülle werden durch Zinsvergünstigungen mit Tilgungszuschuss gefördert. Der Tilgungszuschuss wird nach erfolgreicher Sanierung von der Darlehenssumme abgezogen, so dass sich die Laufzeit des Kredits verkürzt. Der aktuelle Zinssatz beträgt ab 2,0 %. Die max. Fördersumme beträgt bei Effizienzhäusern 120.000 € je Wohneinheit und bei Effizienzhäusern der “EE” Klasse 150.000 € je Wohneinheit.
Fördersatz |
Zuschuss max. je Wohneinheit (WE) |
|
Effizienzhaus 85 |
5 % |
6.000 €/WE |
Effizienzhaus 85 EE |
10 % |
15.000 €/WE |
Effizienzhaus 70 |
10 % |
12.000 €/WE |
Effizienzhaus 70 EE |
15 % |
22.500 €/WE |
Effizienzhaus 55 |
15 (25)% |
18.000 (30.000) €/WE |
Effizienzhaus 55 EE |
20 (30)% |
30.000 (45.000) €/WE |
Effizienzhaus 40 |
20 (30)% |
24.000 (36.000) €/WE |
ffizienzhaus 40 EE |
25 (35)% |
37.500 (52.500) €/WE |
Effizienzhaus Denkmal |
5 % |
6.000 €/WE |
Effizienzhaus Denkmal EE |
10 % |
15.000 €/WE |
EE = Erneuerbare-Energien-Klasse. D.h., die Heizanlage ist Bestandteil der geförderten Sanierung und ist so ausgelegt, dass mindestens 65 % der notwendigen Energie erneuerbar sind.
Die Werte in Klammern werden beziehen sich auf sogenante “Worst Performing Buildings, WPB”. Das sind Wohngebäude der Klasse H laut gültigem Energieausweis, bzw. Gebäude die älter sind als 1958 und deren Außenwände allesamt nicht gedämmt sind.
2. Neubau
Gefördert werden Neubauten der Effizinzklasse KfW40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (NH). Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie auf der Seite www.nachhaltigesbauen.de.
3. Baubegleitung
Die energetische Fachplanung durch den Energieberater wird mit 50 % der Kosten gefördert. Die maximalen förderfähigen Kosten betragen bei Ein- u. Zweifamilienhäuser 5.000 € und bei Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten 2.000 € je Wohneinheit, maximal 20.000 €. Bei Effizienzhäusern verdoppen sich die Beträge und werden über den Tilgungszuschuss ausbezahlt.
4. Bar-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen von der BAFA
Gefördert werden alle energetischen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, sowie Heizanlagen, welche regenrative Energien nutzen. Umfelsmaßnahmen werden mit gefördert. Die förderfähigen Kosten können hier eingesehen werden.7)
Die förderfähigen Investitionskosten sind gedecket auf 60.000 € je Wohneinheit, bzw. auf max. 600.000 € pro Gebäude und Jahr. D.h., jedes Kalenderjahr können entsprechende Investitonen vorgenommen werden.
Achtung! Alle Förderanträge müssen vor Auftragsvergabe gestellt werden.
Höhe der Förderungen
Einzelmaßnahmen Zuschuss | Zuschuss | iSFP | Verzicht auf fossile Energieträger1) |
Bonus2) |
Sozial-Bonus3) |
Max. Fördersatz |
---|---|---|---|---|---|---|
Solarthermie | 30% | - | 20% | - | 30% | 70% |
Biomasse3) | 30% | - | 20% | 2.500 € | 30% | 70% |
Wärmepumpe (WP) | 30% | - | 20% | 5% | 30% | 70% |
WP-Hybridheizungen4) | 30% | - | - | 5% | 30% | 65% |
Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrkosten) | 30% | - | 20% | - | 30% | 70% |
Brennstoffzellenheizung | 30% | - | 20% | - | 30% | 70% |
Wärmenetzanschluss | 30% | - | 20% | - | 30% | 70% |
Gebäudenetzanschluss | 30% | - | 20% | - | 30% | 70% |
Wärmenetzanschluss | 30% | - | 20% | - | 30% | 70% |
Gebäudehülle 5) | 15% | 5% | - | - | 20% | |
Anlagentechnik 6) | 15% | 5% | - | - | 20% | |
Heizungsoptimierung 7) | 15% | 5% | - | - | 20% | |
Baubegleitung 8) | 50% | - | - | - | 50% |
1 = Heizungs-Tausch-Bonus: Nur für selbstnutzende Eigentümer:
Für den Austausch von funktionstüchtigen Gas-Etagen‑, Öl‑, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 20% gewährt. Gleichfalle für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen, wenn diese älter als 20 Jahre sind. Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
2 Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5% erhältlich. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 € gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
3 = Einkommensabhängiger Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümer mit max. 40.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen.
4 Der Kostenanteil aller Gas-/Ölheizungskomponenten ist nicht förderfähig und muss von den Gesamtkosten abgezogen werden. (Z.B. Kessel, Kamin, usw.)
5 Gebäudehülle betrifft Maßnahmen rund um die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen, Austausch von Fenstern und Außentüren, sommerlichen Wärmeschutz.
6 Anlagentechnik umfasst folgende Maßnahmen: Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; NWG: Einbau Mess‑, Steuer- und Regelungstechnik, Raumkühlung und Beleuchtungssysteme
7 Die Heizungsoptimierung wird nur für Wohngebäude bis 5 Wohneinheiten gewährt und für Nichwohngebäude bis 1.000 m² Nutzfläche. Die Heizungsoptimierung umfasst:
- hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
- Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
- im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
- die Dämmung von Rohrleitungen
- der Einbau von Flächenheizungen (TV < 35°C), von Niedertemperaturheizkörpern (TV < 55°C) und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
- die Mess‑, Steuer- und Regelungstechnik
7 Unter Baubegleitung versteht alle Planungskosten durch einen Energieberater anfallen, einschließlich den Kosten der Fördergeldabwicklung. Auch dritte Dienstleister können hier mit einbezogen werden, falls diese mit der energetischen Ertüchtung des Gebäudes zu tun haben. Neben der Energieberatung bieten wir:
- Erstellen des Sanierungskonzepts für die Gebäudehülle und Heizung zur Weitergabe an Architekten und/oder Handwerker.
- Wärmebrückenberechnungen
- Gebäude-Heizlastberechnungen und raumweise Heizlastberechnungen zur Auslegung von Heizanlagen und Heizflächen (z.B. Heizkörper), sowie geeignete Pufferspeicher für Heizung und Warmwasser
- Berechnung des hydraulischen Abgleichs nach Premiumverfahen B
- Baustellenbesuche zur Qualitätskontrolle
- u.a. s. (siehe Liste der förderfähigen Leistungen für Energetische Fachplanung und Baubegleitung)
iSFP-Bonus: Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Fördersatz zusätzlich um 5%. Ein iSFP ist 15 Jahre gültig.
siehe auch: BAFA Heiuzungsförderung oder BAFA Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder BAFA iSFP
Förderhöchstgrenze beim Heizungstausch
-
Die maximal förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch sind gedeckelt auf 30.000 € für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus.
-
In einem Mehrfamilienhäuser erhöhen sich die max. förderfähigen Ausgaben um jeweils 15.000€ für die zweite bis sechste Wohneinheit.
-
Ab der ziebten Wohneinheit sind weitere 8.000 € je Wonheinheit förderfähig.
Förderhöchstgrenze bei Sanierungen an der Gebäudehülle
- Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 60.000 € pro Wohneinheit falls ein Individueller Sanierungsfahrplan iSFP vorhanden ist. Ohne iSFP beträgt die max. förderfähige Investitionssumme 30.000 € je Wohneinheit.
- Die förderfähige Kosten für die Baubegleitung sind gedeckelt auf 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 € pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 € pro Zuwendungsbescheid.
Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden (NWG)
- Die förderfähige Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 1.000 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Mio. €.
- Die förderfähige Kosten für die Baubegleitung sind gedeckelt auf 5 € pro Quadratmeter
8) Handwerkerrechnungen, die gefördert werden sollen, dürfen nicht mit Bargeld beglichen werden (Geldwäschebekämpfung). Rechnungen für die förderfähigen Maßnahmen müssen die Arbeitsleistung sowie die Adresse des Investitionsobjektes ausweisen und in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Werden Teil- bzw. Abschlagsrechnungen vorgelegt, so ist zusätzlich eine zusammenfassende Schlussrechnung vorzuhalten.
3. Wie erhalte ich Förderung?
Um an Förderungen für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zu gelangen oder einen KfW-Kreditantrag für ein Effizienzhaus zu beantragen, ist es nötig einen, bei der KfW gelisteten Energieberater zu konsultieren: Link
Förderungen für Heizungstechnik und Heizungsoptimierung kann vom Bauherr selbst beantragt werden: Link. Per Vollmacht kann Ihnen der Energieberater aber auch die vollständige BAFA-Fördergeldabwicklung abnehmen. Ihr Energieberater überbrüft die Angebote und kann Sie Gewerke unabhänig beraten, welches Angebot tatsächlich das Beste ist. Zudem kann er die Heizlast des Gebäudes korrekt nach Norm mit entsprechenden Computerprogrammen in 3D berechnen, sowie den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B. (Anderfalls werden solche Kenndaten in der Regel nur geschätzt oder über den Verbrauch berechnet, was zu überstarken Heizanlagen führt, die nicht optimal energieeffizent arbeiten können.)
4. Förderleistungen — Was wird gefördert?
(siehe förderfähige Kosten KfW)
(siehe auch förderfähige Kosten BAFA)
Alle Sanierungsmaßnahmen die zu einem Effizienzgebäude führen, wie z. B. Dämmung, Heizungserneuerung, Fensteraustausch, Lüftungseinbau, oder den Kauf eines frisch sanierten Effizenhauses oder einer Wohnung dort drin
.
Einzelmaßnahmen:
(wenn kein Effizienzgebäude-Standard angestrebt wird)
Förderfähig sind:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Optimierung der Heizungsanlage für Gebäude bis 5 Wohneinheiten
- Austausch von Heizanlagen gegen Anlagen mit regerativen Komponeten
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage.
Um förderfähig zu sein, müssen aller Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen.
Außerdem wird gefördert:
- Baunebenkosten
- Wiederherstellungskosten
- Beratungs‑, Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Baudenkmale:
- Auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist förderfähig.
- Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.kfw.de/denkmal.