Förderungen und Effizienzhäuser

BAFA und KfW — Förderangebote für Neubau und Sanierungen

Stand 14. März 2024

1. Altbausanierungen

Ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen an der Gebäu­de­hül­le wer­den durch Zins­ver­güns­ti­gun­gen mit Til­gungs­zu­schuss geför­dert. Der Til­gungs­zu­schuss wird nach erfolg­rei­cher Sanie­rung von der Dar­le­hens­sum­me abge­zo­gen, so dass sich die Lauf­zeit des Kre­dits ver­kürzt. Der aktu­el­le Zins­satz beträgt ab  2,0 %. Die max. För­der­sum­me beträgt bei Effi­zi­enz­häu­sern 120.000 € je Wohn­ein­heit und bei Effi­zi­enz­häu­sern der “EE” Klas­se 150.000 € je Wohneinheit.

 

För­der­satz

Zuschuss max. je Wohn­ein­heit (WE)

Effi­zi­enz­haus 85

5 %

6.000 €/WE

Effi­zi­enz­haus 85 EE

10 %

15.000 €/WE

Effi­zi­enz­haus 70

10 %

12.000 €/WE

Effi­zi­enz­haus 70 EE

15 %

22.500 €/WE

Effi­zi­enz­haus 55

15 (25)%

18.000 (30.000)  €/WE

Effi­zi­enz­haus 55 EE

20 (30)%

30.000 (45.000) €/WE

Effi­zi­enz­haus 40

20 (30)%

24.000 (36.000) €/WE

ffi­zi­enz­haus 40 EE

25 (35)%

37.500 (52.500) €/WE

Effi­zi­enz­haus Denkmal

5 %

6.000 €/WE

Effi­zi­enz­haus Denk­mal EE

10 %

15.000 €/WE

EE = Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Klas­se. D.h., die Heiz­an­la­ge ist Bestand­teil der geför­der­ten Sanie­rung und ist so aus­ge­legt, dass min­des­tens 65 % der not­wen­di­gen Ener­gie erneu­er­bar sind.
Die Wer­te in Klam­mern wer­den bezie­hen sich auf sogen­an­te “Worst Per­forming Buil­dings, WPB”. Das sind Wohn­ge­bäu­de der Klas­se H laut gül­ti­gem Ener­gie­aus­weis, bzw. Gebäu­de die älter sind als 1958 und deren Außen­wän­de alle­samt nicht gedämmt sind.

2. Neubau

Geför­dert wer­den Neu­bau­ten der Effi­zinz­klas­se KfW40 mit Nach­hal­ti­g­keits-Klas­se (NH). Infor­ma­tio­nen über die Nachhaltigkeits­zertifizierung und die Zertifizierungs­stellen fin­den Sie auf der Sei­te www.nachhaltigesbauen.de.

 

3. Baubegleitung

Die ener­ge­ti­sche Fach­pla­nung durch den Ener­gie­be­ra­ter wird mit 50 % der Kos­ten geför­dert. Die maxi­ma­len för­der­fä­hi­gen Kos­ten betra­gen bei Ein- u. Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser 5.000 € und bei Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser ab 3 Wohn­ein­hei­ten 2.000 € je Wohn­ein­heit, maxi­mal 20.000 €. Bei Effi­zi­enz­häu­sern ver­dop­pen sich die Beträ­ge und wer­den über den Til­gungs­zu­schuss ausbezahlt.

 

4. Bar-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen von der BAFA

Geför­dert wer­den alle ener­ge­ti­schen Ein­zel­maß­nah­men an der Gebäu­de­hül­le, sowie Heiz­an­la­gen, wel­che regen­ra­ti­ve Ener­gien nut­zen. Umfels­maß­nah­men wer­den mit geför­dert. Die för­der­fä­hi­gen Kos­ten kön­nen hier ein­ge­se­hen wer­den.7)

Die för­der­fä­hi­gen Inves­ti­ti­ons­kos­ten sind gede­cket auf 60.000 € je Wohn­ein­heit, bzw. auf max. 600.000 € pro Gebäu­de und Jahr. D.h., jedes Kalen­der­jahr kön­nen ent­spre­chen­de Inves­ti­to­nen vor­ge­nom­men werden.

Ach­tung! Alle För­der­an­trä­ge müs­sen vor Auf­trags­ver­ga­be gestellt werden.

Höhe der Förderungen

Ein­zel­maß­nah­men Zuschuss Zuschuss iSFP Ver­zicht auf fos­si­le Ener­gie­trä­ger1)

Bonus2)

Sozi­al-Bonus3)

Max. Fördersatz
Solar­ther­mie 30% - 20% - 30% 70%
Bio­mas­se3) 30% - 20% 2.500 € 30% 70%
Wär­me­pum­pe (WP) 30% - 20% 5% 30% 70%
WP-Hybrid­hei­zun­gen4) 30% - - 5% 30% 65%
Was­ser­stoff­fä­hi­ge Hei­zung (Inves­ti­ti­ons­mehr­kos­ten) 30% - 20% - 30% 70%
Brenn­stoff­zel­len­hei­zung 30% - 20% - 30% 70%
Wär­me­netz­an­schluss 30% - 20% - 30% 70%
Gebäu­den­etz­an­schluss 30% - 20% - 30% 70%
Wär­me­netz­an­schluss 30% - 20% - 30% 70%
Gebäu­de­hül­le 5) 15% 5% - -   20%
Anlagen­tech­nik 6) 15% 5% - -   20%
Hei­zungs­op­ti­mie­rung 7) 15% 5% - -   20%
Bau­be­glei­tung 8) 50% - - -   50%

1 = Hei­zungs-Tausch-Bonus: Nur für selbst­nut­zen­de Eigen­tü­mer:
Für den Aus­tausch von funk­ti­ons­tüch­ti­gen Gas-Eta­gen‑, Öl‑, Koh­le- und Nacht­spei­cher­hei­zun­gen wird ein Bonus von 20% gewährt. Gleich­fal­le für den Aus­tausch von funk­ti­ons­tüch­ti­gen Gas­hei­zun­gen, wenn die­se älter als  20 Jah­re sind. Nach dem Aus­tausch darf das Gebäu­de nicht mehr mit fos­si­len Brenn­stof­fen im Gebäu­de oder gebäu­de­nah beheizt werden.

2 Für Wär­me­pum­pen, die als Wär­me­quel­le Was­ser, Erd­reich oder Abwas­ser nut­zen oder ein natür­li­ches Käl­te­mit­tel ein­set­zen, ist ein Effi­zi­enz-Bonus von zusätz­lich 5% erhält­lich. Für Bio­mas­se­hei­zun­gen wird ein Zuschlag von 2.500 € gewährt, wenn sie einen Staub-Emis­si­ons­grenz­wert von 2,5 mg/m³ einhalten.

3 = Ein­kom­mens­ab­hän­gi­ger Bonus von 30% für selbst­nut­zen­de Eigen­tü­mer mit max. 40.000 € zu ver­steu­ern­dem Jahreseinkommen.

4 Der Kos­ten­an­teil aller Gas-/Öl­hei­zungs­kom­po­nen­ten ist nicht för­der­fä­hig und muss von den Gesamt­kos­ten abge­zo­gen wer­den. (Z.B. Kes­sel, Kamin, usw.)

5 Gebäu­de­hül­le betrifft Maß­nah­men rund um die Däm­mung von Außen­wän­den, Dach, Geschoss­de­cken und Boden­flä­chen, Aus­tausch von Fens­tern und Außen­tü­ren, som­mer­li­chen Wärmeschutz.

 6 Anlagen­tech­nik umfasst fol­gen­de Maß­nah­men: Einbau/Austausch/Optimierung von Lüf­tungs­an­la­gen; WG: Ein­bau „Effi­ci­en­cy Smart Home“; NWG: Ein­bau Mess‑, Steu­er- und Rege­lungs­tech­nik, Raum­küh­lung und Beleuchtungssysteme

7 Die Hei­zungs­op­ti­mie­rung wird nur für Wohn­ge­bäu­de bis 5 Wohn­ein­hei­ten gewährt und für Nich­wohn­ge­bäu­de bis 1.000 m² Nutz­flä­che. Die Hei­zungs­op­ti­mie­rung umfasst:

  • hydrau­li­scher Abgleich der Hei­zungs­an­la­ge inklu­si­ve der Ein­stel­lung der Heizkurve
  • Aus­tausch von Hei­zungs­pum­pen sowie der Anpas­sung der Vor­lauf­tem­pe­ra­tur und der Pumpenleistung
  • Maß­nah­men zur Absen­kung der Rück­lauf­tem­pe­ra­tur bei Gebäu­den­et­zen im Sin­ne der Richtlinien
  • im Fal­le einer Wär­me­pum­pe auch die Opti­mie­rung der Wärmepumpe
  • die Däm­mung von Rohrleitungen
  • der Ein­bau von Flä­chen­hei­zun­gen (TV < 35°C), von Nie­der­tem­pe­ra­tur­heiz­kör­pern (TV < 55°C) und von Wär­me­spei­chern im Gebäu­de oder gebäu­de­nah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess‑, Steu­er- und Regelungstechnik

7 Unter Bau­be­glei­tung ver­steht alle Pla­nungs­kos­ten durch einen Ener­gie­be­ra­ter anfal­len, ein­schließ­lich den Kos­ten der För­der­geld­ab­wick­lung. Auch drit­te Dienst­leis­ter kön­nen hier mit ein­be­zo­gen wer­den, falls die­se mit der ener­ge­ti­schen Ertüch­tung des Gebäu­des zu tun haben. Neben der Ener­gie­be­ra­tung bie­ten wir:

  • Erstel­len des Sanie­rungs­kon­zepts für die Gebäu­de­hül­le und Hei­zung zur Wei­ter­ga­be an Archi­tek­ten und/oder Handwerker.
  • Wär­me­brü­cken­be­rech­nun­gen
  • Gebäu­de-Heiz­last­be­rech­nun­gen und raum­wei­se Heiz­last­be­rech­nun­gen zur Aus­le­gung von Heiz­an­la­gen und Heiz­flä­chen (z.B. Heiz­kör­per), sowie geeig­ne­te Puf­fer­spei­cher für Hei­zung und Warmwasser
  • Berech­nung des hydrau­li­schen Abgleichs nach Pre­mi­um­ver­fa­hen B 
  • Bau­stel­len­be­su­che zur Qualitätskontrolle
  • u.a. s.  (sie­he Lis­te der för­der­fä­hi­gen Leis­tun­gen für Ener­ge­ti­sche Fach­pla­nung und Bau­be­glei­tung)

iSFP-Bonus: Bei Umset­zung einer Sanie­rungs­maß­nah­me als Teil eines in der „Bun­des­för­de­rung für Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäu­de“ (EBW) geför­der­ten indi­vi­du­el­len Sanie­rungs­fahr­plans (iSFP) erhöht sich der För­der­satz zusätz­lich um 5%. Ein iSFP ist 15 Jah­re gültig.

sie­he auch: BAFA Heiuzungs­för­de­rung oder BAFA Ein­zel­maß­nah­men an der Gebäu­de­hül­le oder BAFA iSFP

Förderhöchstgrenze beim Heizungstausch

  • Die maxi­mal för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben für den Hei­zungs­tausch sind gede­ckelt auf 30.000 € für ein Ein­fa­mi­li­en­haus bzw. die ers­te Wohn­ein­heit in einem Mehrfamilienhaus.

  • In einem Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser erhö­hen sich die max. för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben um jeweils 15.000€ für die zwei­te bis sechs­te Wohneinheit. 

  • Ab der zieb­ten Wohn­ein­heit sind wei­te­re 8.000 € je Won­hein­heit förderfähig.

Förderhöchstgrenze bei Sanierungen an der Gebäudehülle

  • Die för­der­fä­hi­gen Kos­ten für ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­maß­nah­men sind gede­ckelt auf 60.000 € pro Wohn­ein­heit falls ein Indi­vi­du­el­ler Sanie­rungs­fahr­plan iSFP vor­han­den ist. Ohne iSFP beträgt die max. för­der­fä­hi­ge Inves­ti­ti­ons­sum­me 30.000 € je Wohneinheit.
  • Die för­der­fä­hi­ge Kos­ten für die Bau­be­glei­tung sind gede­ckelt auf 5.000 € bei Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­sern, und bei Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern mit drei oder mehr Wohn­ein­hei­ten auf 2.000 € pro Wohn­ein­heit, ins­ge­samt auf maxi­mal 20.000 € pro Zuwendungsbescheid.

Höchstgrenzen bei Nichtwohngebäuden (NWG)

  • Die för­der­fä­hi­ge Kos­ten für ener­ge­ti­sche Sanie­rungs­maß­nah­men sind gede­ckelt auf 1.000 € pro Qua­drat­me­ter Net­to­grund­flä­che, ins­ge­samt auf maxi­mal 15 Mio. €.
  • Die för­der­fä­hi­ge Kos­ten für die Bau­be­glei­tung sind gede­ckelt auf 5 € pro Quadratmeter

8) Hand­wer­ker­rech­nun­gen, die geför­dert wer­den sol­len, dür­fen nicht mit Bar­geld begli­chen wer­den (Geld­wä­sche­be­kämp­fung). Rech­nun­gen für die för­der­fä­hi­gen Maß­nah­men müs­sen die Arbeits­leis­tung sowie die Adres­se des Inves­ti­ti­ons­ob­jek­tes aus­wei­sen und in deut­scher Spra­che aus­ge­fer­tigt sein. Wer­den Teil- bzw. Abschlags­rech­nun­gen vor­ge­legt, so ist zusätz­lich eine zusam­men­fas­sen­de Schluss­rech­nung vorzuhalten.

3. Wie erhalte ich Förderung?

Um an För­de­run­gen für Ein­zel­maß­nah­men an der Gebäu­de­hül­le zu gelan­gen oder einen KfW-Kre­dit­an­trag für ein Effi­zi­enz­haus zu bean­tra­gen, ist es nötig einen, bei der KfW gelis­te­ten Ener­gie­be­ra­ter zu kon­sul­tie­ren: Link
För­de­run­gen für Hei­zungs­tech­nik und Hei­zungs­op­ti­mie­rung kann vom Bau­herr selbst bean­tragt wer­den: Link. Per Voll­macht kann Ihnen der Ener­gie­be­ra­ter aber auch die voll­stän­di­ge BAFA-För­der­geld­ab­wick­lung abneh­men. Ihr Ener­gie­be­ra­ter über­brüft die Ange­bo­te und kann Sie Gewer­ke unab­hä­nig bera­ten, wel­ches Ange­bot tat­säch­lich das Bes­te ist. Zudem kann er die Heiz­last des Gebäu­des kor­rekt nach Norm mit ent­spre­chen­den Com­pu­ter­pro­gram­men in 3D berech­nen, sowie den hydrau­li­schen Abgleich nach Ver­fah­ren B. (Ander­falls wer­den sol­che Kenn­da­ten in der Regel nur geschätzt oder über den Ver­brauch berech­net, was zu über­star­ken Heiz­an­la­gen führt, die nicht opti­mal ener­gie­ef­fi­zent arbei­ten können.)

4. Förderleistungen — Was wird gefördert?

(sie­he för­der­fä­hi­ge Kos­ten KfW)
(sie­he auch för­der­fä­hi­ge Kos­ten BAFA)

Alle Sanie­rungs­maß­nah­men die zu einem Effi­zi­enz­ge­bäu­de füh­ren, wie z. B. Däm­mung, Hei­zungs­er­neue­rung, Fens­ter­aus­tausch, Lüf­tungs­ein­bau, oder den Kauf eines frisch sanier­ten Effi­zen­hau­ses oder einer Woh­nung dort drin

.

Einzelmaßnahmen:
(wenn kein Effizienzgebäude-Standard angestrebt wird)
Förderfähig sind:

  • Wär­me­däm­mung von Wän­den, Dach­flä­chen, Kel­ler- und Geschossdecken
  • Erneue­rung der Fens­ter und Außentüren
  • Opti­mie­rung der Hei­zungs­an­la­ge für Gebäu­de bis 5 Wohneinheiten
  • Aus­tausch von Heiz­an­la­gen gegen Anla­gen mit rege­ra­ti­ven Komponeten
  • Erneue­rung oder Ein­bau einer Lüftungsanlage.

Um för­der­fä­hig zu sein, müs­sen aller Ein­zel­maß­nah­men bestimm­te tech­ni­sche Min­dest­an­for­de­run­gen erfüllen.

Außer­dem wird gefördert:

  • Bau­ne­ben­kos­ten
  • Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten
  • Beratungs‑, Pla­nungs- und Baubegleitungsleistungen

Baudenkmale:

  • Auch die Sanie­rung von Bau­denk­ma­len oder Gebäu­den mit beson­ders erhal­tens­wer­ter Bau­sub­stanz ist förderfähig.
  • Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu die­sem The­ma fin­den Sie unter www.kfw.de/denkmal.