Der Energieausweis / Energiepass GEG2020
Wichtig: Ab 01.05.2014 wird der Energieausweis Pflicht und muss unaufgefordert bei Verkauf und Vermietung vorgelegt werden.
Prinzipiell besteht Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Energieausweis. Ausnahme: Bestandsgebäude bis 4 Wohneinheiten, die älter sind als 01.11.1977. Diese benötigen den “guten” bedarfsorientierten Energieausweis. Es sei denn, das Gebäude wurde nachweislich nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1997 saniert.
1. Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist ein Dokument, das über den Wärmeenergiebedarf eines Gebäudes informiert. Der Energieausweis ist vergleichbar mit der Angabe des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen oder der Effizienzklasse von Kühlschränken.
Die Grundlage ist die EU-Gebäuderichtlinie, welche die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar machen soll.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein Energieausweis wird stets für jedes Gebäude mit eigener Hausnummer ausgestellt. Ausnahme: Mischgebäude. Das sind Gebäude dessen beheizte Fläche > 10% gewerblich genutzt werden (Z.B. Ladengeschäft). Hier sind zwei getrennte Energiepässe auszustellen.
2. Wer braucht einen Energieausweis?
Der Gesetzgeber schreibt seid der EnEV-2007 vor, dass ein Gebäudeeigentümer, wenn er verkaufen, vermieten, verpachten oder leasen will, dem potentiellen Mieter oder Käufer den Energieausweis zur Einsichtnahme zugänglich machen muss. Auch muss in Immobilienanzeigen der Energiekennwert ausgezeichent werden.
Immobilienbesitzer, die über keinen Energieausweis verfügen und neu vermieten oder verkaufen, müssen unter Umständen mit hohen Bußgeldern rechnen. (s. Link)
Allerdings gilt das nur bei Neuvermietung. D.h. Altmieter haben keinen Anspruch auf Einsicht eines Energieausweises. Eigentümer, die ihre Immobilie ausschließlich selbst bewohnen, benötigen keinen Energieausweis.
3. Wer braucht welchen Energieausweis?
Es gibt zwei Varianten von Energieausweisen:
Der verbrauchsorientierte Energieausweis
Ihm wird lediglich der Heizwärmeverbrauch der letzten drei Jahre für die Gebäudebewertung zugrunde gelegt, sowie der Klimastandort des Gebäudes.
Damit bewertet der verbrauchsorientierte Energieausweis das Gebäude sowie das Nutzungsverhalten der Bewohner. Folglich ist er als Gebäudevergleichsmaßstab fast wertlos.
Bei uns kostet der verbrauchsorientierte Energieausweis für Wohgebäude Brutto 130 € + Aufwand für die Gebäudebegehung.
Der bedarfsorientierte Energieausweis
Er berücksichtigt alle relevanten Gebäudedaten (Wandaufbau und ‑stärke, Dachkonstruktion, bereits vorhandene Wärmedämmung, Fenster und Heizungsanlage) und gibt den theoretischen Wärmebedarf eines Gebäudes im Hinblick auf das genormte Referenzgebäude — unabhängig vom Nutzerverhalten — wieder.
Prinzipiell besteht Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Energieausweis, mit Ausnahme den Bestandsgebäuden bis 4 Wohneinheiten, bei denen vor dem 01.11.1977 der Bauantrag gestellt wurde. Diese benötigen den bedarfsorientierten Energieausweis. Es sei denn das Gebäude wurde nachweislich nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert.
4. Was zeigt das Energieeffizienzlabel im Energieausweis?
Das Label mit dem Farbverlauf von „grün“ bis „rot“ ist das Kernstück des Energieausweises. Beim Bedarfsausweis zeigt ein Pfeil, wie es um den Primärenergiebedarf bestellt ist. Ein zweiter zeigt an, wie es um den Endenergiebedarf steht.
Der Endenergiebedarf gibt die jährlich benötigte Energiemenge an, für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung.
Dagegen ist der Primärenergiebedarf die Energiemenge, welche unserer Erde unwiedruflich verlohren geht und somit der Klimaerwärmung bei steuert. Beim Primärenergiebedarf wird darüber hinaus die gesamte „Vorkette“ von Energieverbräuchen berücksichtigt, welche für die Erkundung, Gewinnung, Verteilung und Umwandlung der jeweils eingesetzten Energieträger nötig ist. Wird z.B. in einem Gebäude Heizöl verbrannt, dann ist die Bewertung im Energieausweis grundsätzlich schlechter, als wenn erneuerbare Energien zum Einsatz kommen.
5. Lassen sich aus dem Energieausweis die anfallenden Energiekosten ablesen?
Ja und Nein.
D.h., beim Verbrauchsausweis sollte man die Bewohner nach der Heizgewohnheit fragen und ob die Wohnungen stets bewohnt sind. In einer 3 Zimmer Wohnung wird eine 4 köpfige junge Familie wesentlich mehr Wärme verbauchen als ein betagtes Ehepaar oder gar der Jungmanager, die laufend auf Geschäftsreise ist.
Der Bedarfsausweis ist auf das Refernzgebäude in Potsdamm ausgerichtet ist. Daher werden die aus den Daten errechenbare Verbäuche der Erfahrung nach um ca. 30 % und 50% zu hoch ausgegeben. Geschuldet wird das durch die für Energieausweise seid 01.01.2024 anzuwendende Norm DIN V 18599.
6. Welche Vorteile haben Mieter von Wohnungen und Häuser vom Energieausweis?
Bisher musste man als Mieter und Käufer auf die erste Heizkostenabrechnung warten, um zu erfahren, wie viel Energie das neue Heim benötigt. Jetzt ist es möglich sich relatv unkompliziert vorab zu informieren, um die 2. Miete in Erfahrung zu bringen.
Vorgehen beim errechnen der Heizkosten aus dem Kennwert des Energieausweises:
- Fragen nach Personenzahl und Art der Vormieter um sich ein Bild von dessen möglichen Nutzungverhalten zu machen. Pass das zu mir?
- Wird das warme Wasser mittels Zentralheizung bereitet?
Wenn nein, dann kommen ca. 20 kWh je m2 Nutzfläche Stromkosten pro Jahr zu den Heizkosten hinzu! (ca. 27 ct/kWh) - Auf dem Energieausweis wird stets die Nutzfläche angegeben. Diese unterscheidet sich von der Wohnfläche um den Faktor 1,2 bis 1,3, je nach Raumhöhe (hoher Altbau = 1,3).
- Die genauen Klimafaktoren sind vom Abrechnungszeitraum abhängig. (S. Klimafaktoren)
Formel:
+ 20 kWh/m2 * Wohnfläche Strom falls keine Zentralheizung
7. Worauf sollten Käufer beim Energieausweis achten?
Neben dem Energiekennwert und Art der Heizungsanlage, Warmwasserbereitung usw. sind auf der vorletzten Seite vom Energieausweis seid der EnEV2014 immer! Sanierungsvorschläge abgebildet. Anhand diesen Informationen können Sanierungsmaßnahmen abgeschätzt werden.
Leigt ein bedarfsorientierter Energieausweis vor, dann liegt in der Datensicherung des Energieberaters praktisch bereits ein Wärmeschutznachweis. Mit Hilfe diesem können u.a. Sanieungsfahrpläne iSFP oder heizlastberechnungen kreiert werden. Die Grundlage für die ordnungsgemäße Auslegung von Wärmepumpenanlagen und geförderte Sanierungsen.