Nutzen der energetischen Sanierung

Nutzen der energetischen Sanierung

  • Ener­gie­kos­ten­ein­spa­run­gen um bis zu 80 %.
  • Lang­fris­ti­ge Absi­che­rung Ihres Lebens­stan­dards durch über­schau­ba­re Heizkosten.
  • Kos­ten­si­cher­heit durch gerin­ge­re Abhän­gig­keit von Energiepreisschwankungen.
  • Stei­ge­rung des Wohn­kom­forts und höhe­re Behag­lich­keit durch Ver­mei­dung von Zug­er­schei­nun­gen, höhe­re Ober­flä­chen­tem­pe­ra­tu­ren, bes­se­re Tem­pe­ra­tur­ver­tei­lung im Raum, Ver­mei­dung von Fuß­käl­te und ver­bes­ser­ten som­mer­li­chen Wärmeschutz.
  • Ver­bes­ser­ter Schall­schutz durch neue Fens­ter und Wärmedämmung.
  • Lang­fris­ti­ge Siche­rung der Ver­miet­bar­keit durch höhe­ren Wohnstandard.
  • Gerin­ge­re Gefahr von Schim­mel­pilz­bil­dung durch höhe­re Oberflächentemperaturen.
  • Wert­si­che­rung des Gebäu­des durch Umwand­lung von Ener­gie­kos­ten in Investitionen.
  • Ästhe­ti­sche Auf­wer­tung des Gebäudes.
  • Image­auf­wer­tung und Bei­trag zur Ver­bes­se­rung des sozia­len Umfeldes.
  • Gutes öko­lo­gi­sches Gewis­sen durch umwelt­freund­li­ches Gebäude.

Behagliches Raumklima und Energiesparen

Ohne Ver­lust an ther­mi­scher Behag­lich­keit las­sen sich Raum­luft­tem­pe­ra­tu­ren sen­ken, wenn die inne­ren Ober­flä­chen­tem­pe­ra­tu­ren der raum­um­schlie­ßen­den Flä­chen ent­spre­chend ange­ho­ben wer­den. Vor­aus­set­zung hier­für ist ein ver­bes­ser­ter Wär­me­schutz der Außen­wän­de und Fens­ter­flä­chen. Wenn man bedenkt, dass bei einem Jah­res­mit­tel der Außen­luft­tem­pe­ra­tu­ren von etwa + 5 °C, wie in unse­ren Brei­ten, durch die Sen­kung der Raum­luft­tem­pe­ra­tur um 1 K (°C) wäh­rend der Heiz­pe­ri­ode rund 5 bis 6 % Heiz­ener­gie und damit Heiz­kos­ten gespart wer­den kön­nen, erhält der Wär­me­schutz von Außen­wän­den durch ver­bes­ser­te Wär­me­däm­mung eine zusätz­li­che Bedeu­tung: Heiz­ener­gie wird nicht nur dadurch gespart, dass der Wär­me­ver­lust durch die Außen­wän­de ver­rin­gert wird, son­dern auch dadurch, dass wegen raum­sei­tig erhöh­ter Ober­flä­chen­tem­pe­ra­tu­ren der Außen­wän­de die Raum­luft­tem­pe­ra­tu­ren ohne Ver­lust an Behag­lich­keit abge­senkt wer­den kön­nen. Bei einer Außen­luft­tem­pe­ra­tur von minus 15 °C und einem U‑Wert der Außen­wand von 0,5 W/(m2 · K) erreicht die Innen­ober­flä­che der Außen­wand eine Tem­pe­ra­tur von 17,7 °C, wenn die Raum­luft­tem­pe­ra­tur 20 °C beträgt. Mit einem rela­tiv gerin­gen Auf­wand an Heiz­ener­gie kann unter die­sen Bedin­gun­gen ein behag­li­ches Raum­kli­ma auf­recht­erhal­ten wer­den. Die­se Fest­stel­lung gilt um so mehr, wenn man von einer Außen­luft­tem­pe­ra­tur von — 5 °C und einem U‑Wert der Außen­wand von 0,25 W/(m2K) aus­geht. Unter die­sen Umstän­den erreicht die inne­re Ober­flä­che der Außen­wand eine Tem­pe­ra­tur von 19,2 °C

 

Behaglichkeitskriterien

Behag­lich emp­fin­det man:

  • Behaglichkeitskriterienwenn die Tem­pe­ra­tur­dif­fe­renz zwi­schen Fuß- und Kopf­hö­he klei­ner als 3 °C ist
  • bestimm­te Tem­pe­ra­tu­ren in Abhä­nig­keit der Luftfeuchte
  • wenn die Tem­pe­ra­tur­dif­fe­renz zwi­schen Wand­ober­flä­chen­tem­pe­ra­tur und Raum­luft weni­ger als 4 °C ist
  • wenn die Tem­pe­ra­tur­dif­fe­renz ver­schie­de­ner Raum­flä­chen weni­ger als 5 °C beträgt. (Strah­lungs­asym­me­trie)

Tem­pe­ra­tur-Erfah­rungs­wer­te für unter­schied­lich genutz­te Räume:

  • Wohn­raum 20 – 22 °C
  • Schlaf­raum 16 – 18 °C
  • Bad 24 – 26 °C

Da es kei­ne glei­chen Men­schen gibt, gibt es eigent­lich auch kei­ne fes­ten Wer­te für die Behag­lich­keit. Des­we­gen sind hier beson­ders die Nut­zer der Räu­me vor bzw. bei der Pla­nung zu infor­mie­ren und Rechen­wer­te festzulegen.

 

Kalltluftsee — Kaltlufteinfall

Eine kal­te Luft­schicht am Boden eines Rau­mes bezeich­net man als Kalt­luft­see. Die­se Luft­schicht (Kalt­luft­see) bil­det sich durch Kalt­luft­ein­fall und/oder schlech­te Wär­me­däm­mung eines Fuß­bo­dens. Sie schränkt die Behag­lich­keit durch das Emp­fin­den von kal­ten Füßen ein. Auch eine undich­te Gebäu­de­hül­le kann zur Bil­dung eines Kalt­luft­sees füh­ren. Ein Kalt­luft­ein­fall ent­steht, wenn war­me Raum­luft sich an kal­ten Ober­flä­chen, so z. B. an Fens­tern, Außen­wän­de, abkühlt. Da kal­te Luft schwe­rer ist als war­me Luft, sinkt sie zu Boden. Sie führt dabei zu einer ungüns­ti­gen Luft­strö­mung, die auf­grund der gerin­gen Strö­mungs­ge­schwin­dig­keit nicht mess­bar ist. Sie wird nur als unbe­hag­lich emp­fun­den. Durch die­sen Kalt­luft­ein­fall kommt es auch zur Aus­bil­dung von kal­ten Luft­schich­ten am Boden eines Rau­mes. Die Ursa­che für kal­te Ober­flä­chen ist eine unzu­rei­chen­de Wär­me­däm­mung oder Fens­ter mit schlech­tem U‑Werten. Dem Kalt­luft­ein­fall kann man auch durch eine kon­vek­ti­ve Auf­wärts­strö­mung war­mer Luft aus Heiz­kör­pern bzw. Heiz­flä­chen oder bes­se­rer Wär­me­däm­mung ent­ge­gen­wir­ken. Aber auch undich­te Ein­ström­öff­nun­gen von dezen­tra­len Lüf­tungs­sys­te­men, Dunst­ab­zugs­hau­ben, exter­ne Ver­bren­nungs­luft­öff­nun­gen und Dach­lüf­ter kön­nen einen erheb­li­chen Kalt­luft­ein­fall verursachen.