Energieberatung

Energieberatung

Die Ener­gie­be­ra­tung umfasst alle Ener­gie­ein­spa­run­gen, die in einem Haus­halt oder Betrieb ange­stellt wer­den kön­nen. Sie dient somit nicht nur dem Umwelt­schutz, son­dern erspart nach­hal­tig lau­fen­de Betriebs­kos­ten. Ener­gie­spa­ren bedeu­tet nicht nur den Ver­brauch zu redu­zie­ren, son­dern die Ener­gie auch opti­mal zu nut­zen. Es kön­nen erheb­li­che Ver­lus­te ver­mie­den wer­den, indem bereits ein­ge­setz­te Ener­gie zurück gewon­nen oder mehr­fach ver­wen­det wird. Bau­her­ren, die einen Neu­bau oder eine Alt­bau­sa­nie­rung pla­nen, soll­ten in jedem Fall eine pro­fes­sio­nel­le Ener­gie­be­ra­tung in Anspruch zu neh­men, um Bau- bzw. Sanie­rungs­kos­ten gegen­über Ener­gie­er­spar­nis­sen durch Ren­ta­bi­li­täts­rech­nun­gen abschät­zen zu las­sen. Sol­len För­der­gel­der sei­tens der KfW-För­der­bank bean­sprucht wer­den, ist eine Ener­gie­be­ra­tung sogar unerlässlich.

Nach heu­ti­gen Richt­li­ni­en muss ein Gebäu­de gemäß den Vor­ga­ben der Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung (EnEV) gebaut oder saniert wer­den. Wäh­rend Archi­tek­ten und Sta­ti­ker für die Kon­struk­ti­on eines Gebäu­des, das Design und Halt­bar­keit zustän­dig sind, erstellt der Ener­gie­be­ra­ter den Wär­me­schutz­nach­weis. Das ist der Plan für den gefor­der­ten Wär­me­schutz und dem per­fek­ten Ener­gie­haus­halt des Gebäu­des. Dazu gehört nicht die Fest­le­gung der erfor­der­li­chen Dämm­schicht­stär­ken, son­dern auch Was­ser­dampf­dif­fu­si­ons­be­rech­nun­gen für dau­er­haft tro­cke­ne Wand- und Dach­auf­bau­ten, sowie das Lüf­tungs und Hei­zungs­kon­zept. Im Zuger einer Ener­gie­be­ra­tung kön­nen Ren­ta­bi­li­täts­be­rech­nun­gen erstellt wer­den den Kos­ten-Nut­zen-Effekt ver­schie­de­ner Mög­lich­kei­ten abschät­zen zu können.

 

Altbausanierung — Vor-Ort-Energieberatung

Lei­der machen wir bei der Alt­bau­sa­nie­rung immer wie­der die Erfah­rung, dass Bau­her­ren oder Besit­zer “das Pferd von hin­ten auf­zu­zäu­men”!

Häu­fi­ges aber fal­sches Vorgehen:

  1. Als ers­tes wer­den neue Fens­ter ein­ge­baut ohne dar­an zu den­ken, dass sich damit prin­zi­pi­ell die bau­phy­si­ka­li­schen Gege­ben­hei­ten im Inne­ren der Gebäu­de  ändern. Schim­mel­bil­dun­gen an gefähr­de­ten Stel­len sind oft die Fol­ge, wie an Fens­ter­stür­ze, Lai­bun­gen, Gebäu­de­ecken und mit Möbeln oder Rega­len zuge­stell­te Außen­wand­be­rei­che. Der Grund liegt dar­in, dass nach heu­ti­gen Richt­li­ni­en Fens­ter “luft­dicht” ein­ge­baut wer­den. Zudem sind nach dem Fens­ter­tausch die Wär­me­durch­gangs­wi­der­stän­de der Wän­de in der Regel schlech­ter als die der Fens­ter, so dass auch Wän­de mit Stär­ken bis 46 cm mehr Wär­me nach außen durch­las­sen, als die schlech­tes­ten der neu­en Fens­ter. Dies hat zur Fol­ge, dass die Innen- Ober­flä­chen­tem­pe­ra­tu­ren der Wän­de tie­fer sind als bei den Fens­tern, wes­halb das in der Raum­luft ent­hal­te­ne Was­ser vor­nehm­lich an den Wän­den kon­den­siert und nicht mehr wie vor der Sanie­rung an den alten Fens­tern. Zusätz­lich fehlt die vor dem Fens­ter­tausch vor­han­de­ne “natür­li­che” Lüf­tung durch die nicht luft­dicht ein­ge­setz­ten alten Fens­ter, so dass der Min­dest­luft­wech­sel zum Feuch­te­schutz nicht mehr gege­ben ist.
  2. Die nächs­te Opti­on rich­tig Ener­gie ein­zu­spa­ren ist der Ein­bau einer neu­en Hei­zung. Rich­tig! Aber die Erfah­rung zeigt, dass die alten Hei­zun­gen in der Regel zwi­schen 50% und 100%! über­di­men­sio­niert ein­ge­baut wur­den. Die Fol­ge war ein häu­fi­ges Tak­ten der Heiz­an­la­ge, so dass sie lau­fend neu zün­den und kalt star­ten muss­ten. Mode­re Öl-Hei­zun­gen und bes­ser noch Gas-Hei­zun­gen kön­nen zwar in bestimm­ten Leis­tungs­be­rei­chen modu­lie­ren, jedoch ist die rich­te Wahl der maxi­ma­len Heiz­leis­tung mit ent­schei­dend für die Effi­zi­enz und Halt­bar­keit der neu­en Anla­ge. Aus die­sem Grund för­dert die KfW Heiz­an­la­gen nur, wenn eine kor­rek­te Heiz­last­be­rech­nung vor­ge­nom­men wurde.
    Ändert sich nun aber auf­grund wei­te­ren Ener­gie­ein­spar­maß­nah­men die nöti­ge Heiz­leis­tung, wie z.B. durch ein neu­es Dach oder die Däm­mung der Kel­ler­de­cke, dann ist die neue Heiz­an­la­ge wie­der überdimensioniert.

Daher, bit­te hal­ten Sie sich immer vor Augen:

Wenn Sie sanie­ren, dann soll das für die nächs­ten 30 — 50 Jah­re Bestand haben!

Wenn Sie in umge­kehr­ter Wei­se vor­ge­hen, dann ver­nich­ten Sie nicht nur Ihr Kapi­tal, son­dern Sie kön­nen auch der Bau­sub­stanz schaden.

 

Sinnvolles Vorgehen bei der Altbausanierung

  1. Hin­zu­zie­hen eines Ener­gie­be­ra­ters, bei grö­ße­ren Sanie­run­gen gege­be­nen­falls einen Architekten
  2. Vor-Ort-Bestands­auf­nah­me gege­ben­falls mit Erweiterungswünschen
  3. Aus­ar­bei­ten eines Sanie­rungs­kon­zepts sei­tens des Ener­gie­be­ra­ters, auf Wunsch mit Sanie­rungs­va­ri­an­ten, Kos­ten­schät­zun­gen und Rentabilitätsrechnungen.
  4. Ein­ho­len von Ange­bo­ten und kon­kre­te Kostenschätzung
  5. Erstel­lung des Bauablaufplans
  6. Bean­tra­gung von KfW oder L‑Bank Fördergelder
  7. Sanie­ren
  8. Bis zu 80% Ener­gie spa­ren und im Alt­bau gleich modern woh­nen wie in einem Neubau

Für Wohn­ge­bäu­de, bei denen vor dem 31.12.2002 der Bau­an­trag gestellt wur­de gewährt das BAFA (Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le) für eine Ener­gie­spar­be­ra­tung oder Vor-Ort-Bera­tung einen Zuschuss in Höhe 60 % der Bera­tungs­ko­sen, max. 800 € bzw. 1.100 € bei Wohn­häu­sern mit min­des­tens drei Wohn­ein­hei­ten. Die­se beinhal­tet die Auf­nah­me des Ist-Zustands. Danach besteht die Wahl­mög­lich­keit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts:

Es kann zwi­schen der Erstel­lung eines ener­ge­ti­schen Sanie­rungs­kon­zepts für

  • eine Sanie­rung des Wohn­ge­bäu­des (zeit­lich zusam­men­hän­gend) zum KfW-Effi­zi­enz­haus (Kom­plett­sa­nie­rung) oder
  • eine umfas­sen­de ener­ge­ti­sche Sanie­rung in Schrit­ten mit auf­ein­an­der abge­stimm­ten Ein­zel­maß­nah­men (Sanie­rungs­fahr­plan)

gewählt wer­den.

Natür­lich wer­den alle Maß­nah­men auf Ihre Bedürf­nis­se abge­stimmt, mit Kos­ten­schät­zun­gen und Ren­ta­bi­li­täts­rech­nun­gen und einem per­sön­li­chen Bera­tungs­ge­spräch. Schon auf die­ser Basis kön­nen Sie Zuschüs­se oder zins­güns­ti­ge Kre­di­te von der KfW- För­der­bank oder L‑Bank vor Sanie­rungs­be­ginn beantragen.